Ebenso wie das Festgeld und andere ähnliche Anlageformen gilt die Tagesgeldanlage hierzulande als besonders sichere Anlageform der Geldanlage. Es existiert in Deutschland ein spezielles Anlegerschutzgesetz, in dem alle Maßnahmen zum Schutze des Anlegerkapitals verankert sind.
Laut diesem Gesetz ist jedes Kreditinstitut, das seinen Sitz in Deutschland hat, dazu verpflichtet, sich einem System für die Entschädigung der Anleger anzuschließen, welches den im Anlegerschutzgesetz vorgegebenen Richtlinien entspricht. Zudem existiert ein übergeordnetes Entschädigungssystem im Rahmen der Europäischen Union, nach dem viele deutsche und ausländische Banken arbeiten. So gesehen spricht auch nichts dagegen, sein Tagesgeldkonto bei einem ausländischen Kreditinstitut zu eröffnen, sofern dieses nach den Richtlinien eines solchen Entschädigungssystems arbeitet.
Zunächst zur gesetzlichen Regelung in Deutschland: Diese sieht als Mindestabsicherung vor, dass bei einer Insolvenz eines Kreditinstitutes mindestens 90 Prozent des Gesamt-Einlagekapitals der Anleger an diese zurückgezahlt werden muss. Allerdings gibt die hierbei einen so genannten Deckel, also einen Höchstbetrag, der als Kapitalgrenze dient. Er beträgt zur Zeit 20.000 Euro. Rechnet man das Ganze einmal durch, so erhält man als Ergebnis einen Betrag von 22.222 Euro, den der Anleger in Deutschland in eine Tagesgeldanlage investieren kann, ohne im Ernstfall den Höchstbetrag von 20.000 Euro (also 90 Prozent seines Kapitals) zurück zu erhalten.
Nun werden viele Anleger einwenden, dass 20.000 Euro ein recht geringer Betrag sei. Damit haben sie nicht ganz unrecht. Jedoch verhält es sich so, dass in Deutschland jedes Kreditinstitut zusätzlich einem oder mehreren freiwilligen Einlagesicherungssystemen angeschlossen ist. So gibt es beispielsweise den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Er sorgt dafür, dass jede Kapitalanlage bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank abgesichert ist. Daraus ergeben sich im Falle einer Insolvenz schon ganz andere Zahlen. Hier müsste der Kunde Kapital in Millionenhöhe anlegen, um die Grenze dieses Sicherungssystems auch nur annähernd zu erreichen.
Fazit: In Deutschland muss sich niemand Sorgen um die Sicherheit seines Kapitals bei der Tagesgeldanlage machen. Lediglich bei der Anlage im Ausland sollte man darauf achten, dass das jeweilige Kreditinstitut nach ähnlichen Richtlinien, wie sie in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben sind, arbeitet.
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