Im Jahr 2009 eingeführte Steuerform für Kapitalerträge, welche die zuvor gültige Kapitalertragsteuer ersetzte. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit der Entrichtung der Abgeltungssteuer sind alle Verpflichtungen zur Entrichtung von Steuern aus der jeweiligen Kapitalanlage dem Staat gegenüber abgegolten.
Das Tagesgeldkonto ist ein reines Anlagekonto und damit nicht für den bargeldlosen Zahlungsverkehr vorgesehen. Über ein solches Anlagekonto können keine Transaktionen wie Überweisungen, direkte Ein- und Auszahlungen, Daueraufträge etc. abgewickelt werden. Aus diesem Grund ist ein Referenzkonto notwendig, welches diese Funktionen übernimmt.
Auszahlungen von einem Tagesgeldkonto können der werktäglich vorgenommen werden, bei reinem Online-Banking sogar an Sonn- und Feiertagen. Zinsauszahlungen dagegen werden in festgelegten Zeitabschnitten vorgenommen. Es gibt jährliche oder unterjährige Zinsauszahlungen. Bei den unterjährigen Zinsauszahlungen stehen dem Anleger ja nach Bank halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Auszahlungsintervalle zur Verfügung. Der Vorteil hierbei: die relativ schnell ausgezahlten Zinsgewinne können zügig wieder in die Anlage eingebracht werden und erwirtschaften somit die so genannten Zinseszinsen.
Jedes Kreditinstitut in Deutschland ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Kapital der Anleger für den Fall einer Insolvenz oder andere Ausnahmesituationen zu schützen. Dies geschieht durch eine so genannte Einlagensicherung. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Einlagensicherungssysteme. Fast alle Kreditinstitute in Deutschland nutzen beide Möglichkeiten, um das Kapital der Anleger möglichst optimal abzusichern.
Einlagensicherungsfonds gehören zu den freiwilligen Maßnahmen zur Einlagensicherung. Diesbezüglich gibt es in Deutschland beispielsweise den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Er sieht eine Absicherung des Anlegerkapitals in Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank vor. Der Kunde muss in diesem Fall einen hohen Millionenbetrag anlegen, damit die Einlagensicherung an ihre Grenzen gerät.
Einzahlungen auf ein Tagesgeldkonto können beliebig vom Kunden vorgenommen werden. Hierzu benötigt er allerdings ein Referenzkonto. Dabei kann es sich um ein normales Girokonto handeln, das sich - zumindest bei vielen Anbietern - nicht zwangsläufig beim gleichen Kreditinstitut befinden muss. Viele Anleger verwenden als Referenzkonto ihr normales Lohn- beziehungsweise Gehaltskonto, andere möchten ihre Erträge aus einem Arbeitsverhältnis und die Gewinne aus Kapitalanlagen dagegen trennen und verwenden daher ein separates Konto als Referenzkonto.
Ein Freistellungsauftrag ist ein probates Mittel, um beim Erzielen von Gewinnen aus Kapitalanlagen Steuern zu sparen. Der Staat sieht gewisse Höchstgrenzen für Kapitalerträge vor, bei deren Unterschreiten der Anleger keine Steuern entrichten muss. Diese Höchstgrenzen betragen bei Ehepaaren momentan 1.602 Euro, bei Alleinstehenden 801 Euro. Ein Freistellungsauftrag lässt sich beliebig auf mehrere Kapitalanlagen aufteilen. Er sollte für die Tagesgeldanlage also nur in der Höhe gestellt werden, in der die Zinsgewinne voraussichtlich ausfallen.
Mit Kapitalerträgen bezeichnet man in Deutschland die Gewinne aus Kapitalanlagen. Wer also sein Geld anlegt, beispielsweise auf einem Sparbuch, einem Festgeldkonto, einem Tagesgeldkonto etc., um damit Zinsgewinne zu erzielen, generiert damit Kapitalerträge. Grundsätzlich müssen Kapitalerträge in Deutschland, sofern sie über festgelegten Grenzen liegen, versteuert werden. Dazu wurde im Jahr 2009 die neue Abgeltungssteuer eingeführt.
Im Gegensatz zu den Kontoauszügen bei einem normalen Girokonto kann man die Auszüge eines Tagesgeldkontos nicht einfach am Kontoauszugsdrucker abholen. Sie werden dem Kunden entweder online zur Verfügung gestellt, oder in festgelegten zeitlichen Intervallen zugeschickt. Wer seine Kontoauszüge in Papierform per Post zugeschickt bekommen möchte, muss bei vielen Kreditinstituten dafür eine Gebühr entrichten. Die Bereitstellung im Internet ist dagegen bei allen Anbietern kostenlos.
Viele Kunden wickeln ihre Bankgeschäfte heute komplett über das Internet ab. Es können Überweisung in Auftrag gegeben, Daueraufträge gestartet oder beendet und Abbuchungen veranlasst werden. Inzwischen ist im Internet nahezu jede Bankdienstleistung verfügbar, die es auch in einer Filiale gibt. Auch beim Tagesgeld sind inzwischen viele Anbieter dazu übergegangen, die komplette Abwicklung über das Internet bereitzustellen. Der Kunde kann hier seine Kontoauszüge einsehen, Ein- und Auszahlungen veranlassen etc.
Da ein Tagesgeldkonto nicht zum bargeldlosen Zahlungsverkehr taugt, benötigt es ein Referenzkonto, von dem Einzahlungen vorgenommen und auf das Auszahlungen veranlasst werden können. Viele Anbieter ermöglichen ihren Kunden, ein bereits vorhandenes Girokonto als Referenzkonto zu nutzen. Einige dagegen verlangen immer noch die gleichzeitige Eröffnung eines neuen Kontos bei Abschluss einer Tagesgeldanlage, das dann als Referenzkonto genutzt werden kann. Oftmals möchte die Bank an der Gebühr für das Referenzkonto mitverdienen.
Ein Tagesgeldkonto ist ein reines Anlagekonto, auf das der Anleger jedoch täglich Zugriff hat. Der Anlagebetrag wird hierbei also nicht fest angelegt, sondern ist für den Anleger ständig abrufbar. Im Gegenzug orientieren sich die Zinssätze beim Tagesgeldkonto am momentanen Niveau der weltweiten Finanzmärkte, beziehungsweise an der Höhe der Leitzinsen, wodurch kein gleichbleibender Zinssatz gewährt werden kann, wie es bei anderen Kapitalanlagen – zum Beispiel beim Festgeld - der Fall ist.
Das so genannte Tagesgeld-Hopping ist eine Praxis, die inzwischen von zahlreichen Tagesgeld-Anlegern betrieben wird. Die Offerten der Tagesgeld-Anbieter ändern sich ständig, täglich kommen neue Anbieter hinzu und bestehende Anbieter überarbeiten ihre Angebote. Aufmerksame Anleger verfolgen diese Entwicklung und verlegen ihr Tagesgeld immer dann auf ein neues Konto, wenn dieses bessere Konditionen bietet. Dieses ständige Umziehen mit einer Kapitalanlage auf immer wieder neue Tagesgeldkonten nennt man in der Finanzfachsprache Tagesgeld-Hopping.
Bevor man sich zur Anlage seines Kapitals in Form von Tagesgeld für ein bestimmten Anbieter entscheidet, sich sollte man die Offerten möglichst vieler Banken und Finanzdienstleister miteinander vergleichen. Inzwischen gibt es im Internet komfortable Vergleichsrechner, die dies ermöglichen.
Als Zinsgarantie bezeichnet man eine Garantie seitens des Kreditinstitutes beziehungsweise eines Finanzdienstleisters, einen bestimmten Zinssatz für einen festgelegten Zeitraum zu gewähren. Dies ist beim Tagesgeld jedoch in der Regel nicht möglich, da der Zinssatz hier direkt von den Leitzinsen beziehungsweise den allgemeinen Entwicklungen an den Finanzmärkten abhängt.
Wie hoch die Zinsen für eine Tagesgeldanlage sind, ist von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Die Zinssätze reichen von mageren 0,5 bis zu fast 5 Prozent. Der Zinssatz allein macht jedoch noch kein gutes Tagesgeld-Angebot aus. Auch andere Faktoren wie Gebühren und Nebenkosten, Serviceleistungen etc. sollten als Entscheidungsgrundlage für einen bestimmten Anbieter mit herangezogen werden.
Wie oft die Zinsen bei der Tagesgeldanlage ausgezahlt werden, kann von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich sein. Viele Kreditinstitute zahlen die Zinsen einmal jährlich aus, andere dagegen in einem halb- oder vierteljährlichen Intervall. Für den Kunden gilt: je häufiger die Zinsen ausgezahlt werden, desto besser. Schließlich können bei häufigen Zinsauszahlungen die Gewinne schneller wieder in die Anlage investiert werden und erwirtschaften somit ihrerseits weitere Zinsgewinne. Man spricht dabei auch vom Zinseszins-Effekt.
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