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Kündigung der Tagesgeldanlage

Zunächst könnte man denken, dass sich die Kündigung einer Tagesgeldanlage aufgrund der besonderen Flexibilität eigentlich erübrigt. Man entnimmt einfach der Anlage das gesamte Kapital und lässt anschließend das Konto für einen eventuellen späteren Bedarf einfach bestehen. Grundsätzlich ist dieser Gedanke nicht falsch, jedoch sind hierbei einige Punkte zu beachten.

Auch ein leeres Tagesgeldkonto verursacht in der Regel Nebenkosten, die in jedem Fall weiter bezahlt werden müssen. Man sollte daher ganz genau überlegen, ob man das Tagesgeldkonto in Zukunft weiter benötigt. Auch für das Kreditinstitut verursacht ein leeres Tagesgeldkonto weiterhin einen gewissen Verwaltungsaufwand, obwohl einige Anbieter inzwischen auf das Erheben von Gebühren und Nebenkosten weitgehend verzichten. In diesem Fall ist es eine Sache der Fairness gegenüber Ihrem Kreditinstitut, ein nicht mehr benötigtes Tagesgeldkonto zu kündigen.

Eine solche Kündigung ist in der Regel schnell gemacht. Es reicht ein formloses Schreiben, das Sie per Post an Ihr Kreditinstitut verschicken. Idealerweise sollte der Versand des Schreibens per Einschreiben vorgenommen werden, damit Sie einen Nachweis über das Abschicken der Kündigung besitzen.

Unser Tipp: Bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos bei einem ausländischen Kreditinstitut sollten Sie bereits im Vorfeld darauf achten, dass im Falle einer Kündigung des Kontos keine Gebühren erhoben werden. Es ist eine Unsitte verschiedener Kreditinstitute, dem Kunden hierfür separate Gebühren aufzubrummen. In den letzten Jahren konnte man dies auch immer wieder bei reinen Internet- beziehungsweise Direktbanken beobachten, zumindest in Deutschland gehören diese Praktiken jedoch mittlerweile fast überall der Vergangenheit an.


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