Dass auf die Zinserträge einer Tagesgeldanlage Steuern gezahlt werden müssen, dürfte kein Geheimnis sein. Es existieren entsprechende zwar Freibeträge in Höhe von 801.- Euro für Alleinstehende bzw. 1.602.- Euro für Ehepaare, wer jedoch höhere Zinseinnahmen erzielt, muss dafür den pauschalen Steuersatz im Rahmen der Abgeltungssteuer in Deutschland bezahlen.
Es gibt jedoch diesbezüglich ein Steuersparmodell, das bislang nur wenigen Anlegern bekannt ist. Die Rede ist davon, das Tagesgeld auf die eigenen Kinder zu übertragen und dadurch mitunter hohe Steuerbeträge zu sparen. Wir haben uns diesen Trick einmal etwas näher angesehen.
Der Gedanke ist reizvoll: Die komplette Tagesgeldanlage wird auf das eigene Kind übertragen, womit gleich mehrere Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Das Kind verfügt zunächst über einen eigenen Steuerfreibetrag in Höhe von 801.- Euro, außerdem steht ihm als Person ohne eigene Einkünfte das in Deutschland steuerfreie Existenzminimum zu, so dass hier durchaus mehr als 8.000.- Euro Zinsen pro Jahr erwirtschaftet werden können, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.
Doch funktioniert dieser Trick wirklich?
Er funktioniert, sofern die gesetzlichen Vorgaben in diesem Zusammenhang beachtet werden. Grundsätzlich gilt: Das Vermögen darf nicht nur zum Schein an die eigenen Kinder übertragen werden, es muss komplett und endgültig an diese fließen. In die Röhre schaut dabei also derjenige, welcher lediglich auf den Namen seines Kindes ein Konto eröffnet und das dort befindliche Guthaben später wieder auf sein eigenes Konto transferiert. Auch die Überlassung von Kapital für einen lediglich begrenzten Zeitraum ist nicht möglich.
Um das Kapital auf die Kinder zu übertragen, ist eine Schenkung notwendig. Auch dazu müssen die entsprechenden rechtlichen Bedingungen beachtet werden. So kann es beispielsweise notwendig sein, einen sogenannten Ergänzungspfleger zu bestellen, um die Schenkung rechtlich wirksam zu machen. Genauere Auskünfte dazu kann jedoch nur ein Experte, zum Beispiel ein Steuerberater oder Rechtsanwalt, geben.
November 2013
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